Bürgerbegehrensberatung, Volksbegehrensberatung
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann
-Villa Lingner-
Leubnitzer Str. 30
01069 Dresden
Tel.: 0351-41746662
Fax.: 0351-41746663
E-mail: neumann (a)rechtsanwaelte-neumann.de
Internet: www.rechtsanwaelte-neumann.de
Rechtsanwalt Dr. Peter Neumann beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Fragen der direkten Demokratie zu Sachfragen, d. h. kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden und landesweiten Volksinitiativen, Volksanträgen, Volksbegehren und Volksentscheiden (sog. sachunmittelbare Demokratie).
Ganz maßgeblich hat er als Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie und Prozessbevollmächtigter des Volksbegehrens Mehr Demokratie in NRW vor dem Verfassungsgerichtshof in NRW die Reformen der Volksgesetzgebung in NRW mitgestaltet. Auch in den Anhörungen des Landtages Nordrhein-Westfalen zu Reformen der landesweiten Volksinitiativen und der kommunalen Bürgerentscheide war er als Sachverständiger beteiligt.
Nach wie vor ist das von ihm herausgegebene Werk "Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Volksgesetzgebung" (NOMOS-Verlag, 1999) ein Standardwerk zur den Regelungen der direkten Demokratie in NRW, welches auch über die Grenzen des Bundeslandes hinaus Beachtung gefunden hat.
Im neu erschienenen "Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Band I (Grundlagen und Kommunalverfassung, Hrsg.: Prof. Mann/Prof. Püttner, 3. Aufl. Springer Verlag 2007) hat er das Kapitel zur sachunmittelbaren Demokratie in den Kommunen, d. h. zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bearbeitet.
In einer Vielzahl weiterer Buchveröffentlichungen und Aufsätzen hat er sich diesem Thema angenommen. Seine Doktorarbeit "Sachunmittelbare Demokratie -im Bundes- und Landesverfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder" hat Bürgerbegehren und Volksbegehren zum Gegenstand. Zudem ist er als Sachverständiger in vielen Landtagen zu Fragen des Abstimmungsrechts und Wahlrechts beratend tätig gewesen.
Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann müssen mithin notwendig die in diesem Zusammenhang auftauchenden Rechtsfragen und die Beratung von Bürgerinitiativen, die Bürgerbegehren oder Volksbegehren betreiben, beinhalten.
Eine Vielzahl von Fallstricken ist mit Bürgerbegehren oder Volksbegehren verbunden. Die frühzeitige Konsultation eines Rechtskundigen vermag die schlimmsten Fehler zu vermeiden helfen.
Und ist das Kind in den Brunnen gefallen…vertreten wir Sie vor den Verwaltungsgerichten in allen Bundesländern.