Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

 

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Individualbeschwerden - Staatenbeschwerden - Gutachtenverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Peter Neumann vertritt Sie auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Wir reichen für Sie Individualbeschwerden nach Art. 34 EMRK ein, wenn Sie Ihre Menschenrechte verletzt sehen.
Sprechen Sie uns an!