Erfahrungen   

 

Rechtsanwalt Dr. Peter Neumann hatte im Rahmen seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrbeauftragter an Fachhochschulen und Universitäten Gelegenheit, sich umfassend im Bereich des Staats- und Verfassungsrechts sowie des Verwaltungsrechts zu profilieren. Diverse Veröffentlichungen und Stellungnahmen in Landtagen der Bundesländer zeugen von einer breiten Palette öffentlich-rechtlicher Ausrichtung, die nahezu notwendig in einen Arbeitsschwerpunkt münden musste:

Das Erstellen von Fachgutachten zur Orientierung über die Rechtslage in großen Auseinandersetzungen im öffentlichen Recht und das Führen von Verfassungsprozessen.

Durch seine langjährige Tätigkeit als Geschäftsführer eines Verbandes hatte Rechtsanwalt Dr. Neumann Gelegenheit, sich in einer besonderen Nische des Rechts zu etablieren: dem Recht der Unmittelbaren Demokratie bzw. Direkten Demokratie.

Wer Volksanträge, Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide bzw. Volksgesetzgebung oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (sog. sachunmittelbare Demokratie) betreibt, findet hier einen kompetenten Ansprechpartner, der sowohl als Prozessanwalt als auch bereits im Vorfeld eines Rechtsstreits gutachterlich und beratend  tätig wird. Als Direktor des "Deutschen Instituts für sachunmittelbare Demokratie e. V." - DISUD in Dresden - bleibt er auch weiterhin der insoweit erforderlichen fachwissenschaftlichen Auseinandersetzung verbunden.

Sein Wechsel in die Sächsische Landeshauptstadt Dresden und die enge Verbundenheit mit dem Institut für Ostrecht der Universität zu Köln haben dazu geführt, dass sich Rechtsanwalt Dr. Neumann's osteuroparechtliches Interesse nunmehr nicht nur in der Gründung einer Zweigstelle der Gesellschaft für Osteuropakunde e. V. in Dresden niedergeschlagen hat, sondern auch eine Orientierung zum Wirtschafts- und Rechtsraum Osteuropa erfolgte. Inzwischen leitet Rechtsanwalt Dr. Neumann auch das "Dresdner Osteuropa Institut" (DOI) e. V. Die insoweit auftauchenden Fragen des Vereins- und Stiftungsrechts sind ebenfalls Gegenstand seiner anwaltlichen Tätigkeit.

Die schwierigen Bedingungen örtlicher Unternehmen und deren Situation am Markt haben die anwaltliche Beratung erheblich beeinflusst. Das Alltagsgeschäft der Kanzlei erfasst daher notwendig die Beratung von Unternehmen, die Verhinderung der Insolvenz bzw. die Begleitung im Insolvenzverfahren. Ein konsequenter Ausbau der Schwerpunktsetzung im Bereich des Wirtschaftsrechtes ist die Folge. Die Betreuung von Ärzten, Arztpraxen bzw. Patienten hat zudem das Arzt- und Medizinrecht in den Vordergrund der Kanzleiaufgaben gedrängt.  

Aber auch diejenigen, die als Opfer oder Verfolgte des alten Regimes Nachteile erlitten hatten, bedurften rechtlichen Beistands. Gerade Fragen der Rehabilitierung und des Vermögensrechts mussten verfassungsrechtlich und ggfs. europarechtlich geklärt werden. Im Zusammenhang mit politischer Verfolgung mussten und müssen diverse Verfahren vor Verfassungsgerichten geführt und Gutachten erstellt werden.

Versorgungsrecht, Scheidungen, Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere des Immobiliarvermögens und erbrechtliche Fragen haben an Bedeutung gewonnen und betonen die familien-, erb- und vermögensrechtliche Ausrichtung der Tätigkeit von Dr. Neumann.

Als besondere Nische hat sich der Bereich des im weitesten Sinne als Kunstrecht (Urheberrecht, Künstlersozialkassenrecht, Vertragsrecht, Rundfunk- und Medienrecht) bezeichneten Tätigkeitsfeldes entwickelt. Die besondere Neigung und Verbundenheit mit der Kunst, die nicht nur in der Mitgliedschaft im Neuen Sächsischen Kunstverein e.V. oder im Verein für christliche Kunst des Erzbistums Köln und des Bistums Aachen e.V. zum Ausdruck kommt, sondern auch in der freundschaftlichen Verbundenheit mit Dresdner und rheinischen Künstlern offenbart wird, haben Rechtsanwalt Dr. Neumann einen zusätzlichen rechtlichen Schwerpunkt ausmachen lassen.

Nicht nur Künstler oder Kunstsammler, sondern auch Auktionshäuser oder Galerien finden hier Aufmerksamkeit für ihre im Zusammenhang mit der Kunst auftauchenden rechtlichen Fragen.