Architektenrecht Baurecht

 

Das Öffentliche und das Private Baurecht stellen die verschiedenen Ausrichtungsformen des Baurechts dar.

Während das Öffentliche Baurecht die Normen der Zulässigkeit und Begrenzung von Gebäuden bzw. Bauvorhaben im Rahmen der Wahrung des öffentlichen Interesses beinhaltet, handelt es sich bei den zivilrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten bei privaten Bauvorhaben sowie bei den Beziehungen zwischen Nachbarinteressen um das sog. Private Baurecht. Dies birgt in der Praxis häufig erhebliches Konfliktpotential.

Gern helfen wir Ihnen unter Beachtung der Eigenheiten von Konflikten in Bauangelegenheiten – die oft mit einem umfangreichen finanziellen Risiko verbunden sind - weiter. So kann mithin eine Geltendmachung von Mängelrechten, von Zahlungsansprüchen wegen Behinderung oder Bauzeitverzögerung monetär und zeitlich aufwändig und nervenaufreibend sein.

Ob es hierbei um einen Bauvertrag zwischen dem Auftraggeber, dem Bauherrn und dem Auftragnehmer im Allgemeinen, um die Ansprüche der Unternehmer, der Architekten, der Sachverständigen bzw. gegen diese geht oder um bestehende Auseinandersetzungen zwischen Unternehmern und Lieferanten:

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Phasen Ihres Bauvorhabens.

Wir setzen uns in Ihrem Auftrag gern für eine außergerichtliche Lösung ein, vertreten Sie jedoch auch bei unvermeidbaren gerichtlichen Verfahren.