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Dr. jur. Peter Neumann!
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• wir sollen für Sie einen Prozess führen?
Sie benötigen Beratung
- im Privatrecht, insbesondere Familien- und Erbrecht (Vorsorgevereinbarung, Betreuungsvollmacht sowie Patientenverfügung),
Aktuell: Nach neuer Rechtsprechung des BGH ist eine Überprüfung und Überarbeitung von Patientenverfügungen geboten.
- im Immobilienrecht,
- im Staatsrecht und Verfassungsprozess,
- zu Bürger- und Volksbegehren,
- im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie der Einreichung von Individualbeschwerden oder der Erstellung von Gutachten,
- im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess,
- im Vereinsrecht, Stiftungsrecht,
- im Kunstrecht, Rundfunk- und Medienrecht, Internetrecht,
- im Arzt- oder Medizinrecht, im Verkehrs-, Arbeits- oder Sozialrecht?
- bei der Gründung Ihres Unternehmens,
- im Gesellschaftsrecht, insb. GmbH-Recht, Recht der Limited (Ltd.), Aktienrecht, Recht der BGB-Gesellschaft,
- bei Fragen zur Unternehmensnachfolge oder Unternehmensansiedlung in Mittel- und Osteuropa, insbesondere in Kroatien, in der Ukraine, in Tschechien, in Moldawien, in Polen u. a., oder
- bei Forschungs-, Entwicklungs- und Förderprojekten in Mittel- und Osteuropa, insb. mit Kroatien, mit der Ukraine, mit Tschechien, mit Moldawien, mit Polen u. a.
Wir übernehmen für Sie
- Verhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern.
Für Sie und Ihre Partner übernehmen wir gerne die Mediation.
Lassen Sie uns darüber sprechen. Sie können mit unserer Kanzlei gerne einen Termin vereinbaren, per Fax oder E-Mail einen Terminvorschlag senden. Wir kommen dann auf Sie zu.
Rechtsanwälte Neumann Kooperationspartner Wilmers
Rechtsanwalt Dr. Peter Neumann Rechtsanwalt Dr. Georg Wilmers
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