Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist eines der Rechtsgebiete, mit denen Sie alltäglich konfrontiert werden können, ob nun als Fahrzeughalter, Fahrzeugführer oder Fußgänger.
Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Teilbereiche. Zum einen das Verkehrszivilrecht, welches sich in das Verkehrsvertragsrecht und in das Verkehrshaftungsrecht unterteilt. Zum anderen beinhaltet das Verkehrsrecht auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Bußgelder und Verwarnungen), die aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr relevant werden können. Weitere Teilgebiete sind das Fahrererlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.
Bei den jährlichen Unfallzahlen in Millionenhöhe deutschlandweit sind Rechtsstreite auf dem Gebiet des Verkehrsrechts keine Seltenheit. Der Schadenseintritt ist für die Beteiligten ärgerlich und meist mit Sachschäden und enormen Personenschäden verbunden. Für die Schadensregulierung, ob nun als Geschädigter oder als Schädiger, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um eine zügige und angemessene Schadensregulierung zu ermöglichen.
Da der Anwalt Ihres Vertrauens allerdings nicht an der plötzlich eintretenden Unfallsituation teilhaben kann, sollten Sie folgende Tipps einhalten, um eine spätere Regulierung zu erleichtern.
1. Sichern Sie die Unfallstelle nach einem Unfall ausreichend ab, rufen Sie die Polizei und im Falle von verletzten Personen auch einen Rettungswagen.
2. Bemühen Sie sich ruhig zu bleiben, lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner beeinflussen und geben Sie keinesfalls Schuldgeständnisse ab.
3. Fertigen Sie noch am Unfallort eine Skizze an oder fotografieren Sie den Unfallort.
4. Haben Sie immer ein Formular für einen Unfallbericht dabei, den Sie vor Ort ausfüllen können. Falls Sie keinen Ausdruck zur Hand haben, notieren Sie sich zumindest den Namen des Fahrers (Führerschein) und des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kfz-Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des Unfallgegners.
5. Kontrollieren Sie das Polizeiprotokoll vor der Gegenzeichnung genau und korrigieren Sie Unstimmigkeiten.
6. Unterschreiben Sie weder kostenlose Angebote von spontanen Unfallhelfern (Abschleppunternehmern, Werkstätten, Mietwagenfirmen), mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist und lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Unfallversicherung beeinflussen; treffen Sie keinerlei Vereinbarungen mit dem Unfallgegner oder seiner Versicherung.
Als Geschädigter nach einem Unfall haben Sie das Recht, für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche einen Rechtsanwalt zu beauftragen, die Kosten zahlt bis auf wenige Ausnahmefälle die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Sie haben außerdem das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieser wird im Rahmen der Beauftragung die notwendigen Beweise sichern, die Schadenshöhe feststellen, Fragen der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswertes sowie die Reparaturkosten klären. Die Kosten der Erstellung eines solchen Sachverständigengutachtens trägt ebenfalls die Versicherung des Gegners, außer es handelt sich offensichtlich nur um einen Bagatellschaden. Ihnen steht es auch frei, die von Ihnen gewählte Fachwerkstatt mit der Reparatur zu beauftragen und während dieser Zeit einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen, der eine Klasse niedriger als Ihr eigenes Fahrzeug ist. Sollten Sie keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen für die Dauer des Ausfalls Ihres Fahrzeugs eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nicht, Schadensersatz können Sie in jedem Fall geltend machen.
Bei Personenschäden, die aufgrund des Unfalls eingetreten sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatz wegen Verdienstausfall oder Erwerbsschaden und Ersatzanspruch bei Heilbehandlungskosten sowie sonstiger zusätzlicher Kosten. Im Todesfall eines nahen Angehörigen werden zudem Beerdigungskosten ersetzt und Unterhaltsverpflichtungen übernommen. Zum Nachweis eines Personenschadens ist es notwendig, dass Sie nach dem Unfall bei Schmerzen unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
Für den Fall, dass der Unfall durch Sie mitverschuldet war, bietet eine Vollkaskoversicherung den Vorteil des sog. Quotenrechts. Damit haben Sie die Möglichkeit, Forderungen sowohl gegen Ihre Kaskoversicherung als auch gegenüber dem Unfallgegner geltend zu machen. Auch einen Schaden durch die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung können Sie so ersetzt bekommen.
Weitere Probleme im Verkehrshaftungsrecht stellen sich sehr oft auch im Zusammenhang mit Ihren „Jüngsten“. Verursachen Kinder als Teilnehmer im Straßenverkehr einen Schaden, haften diese erst nach Vollendung des 10. Lebensjahres. Ist das Kind jünger, so haftet die Haftpflichtversicherung des beschädigten Kraftfahrzeuges. Nur in Fällen einer vorsätzlichen Beschädigung haften Kinder bereits mit der Vollendung des siebenten Lebensjahres für verursachte Schäden. Im gesamten Kontext spielt allerdings auch die elterliche Aufsichtspflicht eine große Rolle, die vom Kindesalter, der kindlichen Entwicklung und den örtlichen Gegebenheiten abhängig ist. Sind Kinder in der Privathaftpflicht Ihrer Eltern mitversichert, ist diese für entstandene Schäden ggf. nur dann eintrittspflichtig, wenn das Kind aufgrund des Alters selbst haftet oder die Eltern ihre Aufsichtspflichten verletzt haben.
Im Verkehrsvertragsrecht sollten Sie Ihre Rechte beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen kennen, um unliebsame Folgen von vorn herein zu vermeiden. Wir beraten Sie gern beim Abschluss von Verträgen, bei der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen aus Kauf- und Werkvertragsrecht, wie z. B. Gewährleistung oder Garantie, sowie bei Problemen im Zusammenhang mit Leasingverträgen. Sollten Sie mit der Leistung und Abrechnung Ihrer Reparatur unzufrieden sein oder von den Auswirkungen der Geltendmachung eines Werkunternehmerpfandrechts betroffen sein, stehen wir Ihnen gern mit anwaltlichem Rat beiseite.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren. Wir leisten Ihnen gerne Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Rahmen von Bußgeldverfahren. Eine erfolgsversprechende Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid kann nur geführt werden, wenn mögliche Fehlerquellen, wie z. B. Abstandsmessverfahren, Geschwindigkeitsmessverfahren und Rotlichtüberwachungsmaßnahmen geprüft werden, und formale Fehler der Behörden aufgedeckt werden. Mit einer frühzeitigen Anwaltsberatung können wir mit einem Einspruch gegen unwirksame Bescheide unter Umständen Bußgelder und einen etwaigen Führerscheinentzug vermeiden.
Bei einer Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sollten Sie keinesfalls auf einen Anwalt verzichten, der über genaue Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht verfügt. Denn besonders bei einem strafrechtlichen Vorwurf in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ist eine fachgerechte Verteidigung notwendig, andernfalls könnte die Haftung aus einem Verkehrsunfall sich auf die versicherungsrechtliche Seite auswirken. Wir stehen Ihnen daher gern für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen zur Verfügung, um bereits frühzeitig gegen Folgemaßnahmen der Führerscheinbehörde vorzugehen und Leistungsverweigerungen des Versicherers zu vermeiden.