Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein vielschichtiger Bereich des öffentlichen Rechts. Es umfasst alle Konfliktbereiche zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgern, welche sich häufig aus der exekutiven Rechtsausübung des Staates und dessen Einrichtungen ergeben.
Der Begriff des Verwaltungsrechts kann in mehrere Bereiche unterteilt werden, wie beispielsweise:
- öffentliches Baurecht
- Schul- und Hochschulrecht
- kommunales Abgabenrecht
- Beamtenrecht
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Kommunalrecht
- Bürgerbegehren.
In allen weiteren Bereichen des Verwaltungsrechts kann es zu Spannungen zwischen Bürger und Verwaltung kommen. Die professionelle Beratung durch einen Anwalt lohnt sich.
Wegen unserer langjährigen Erfahrung sind wir für Sie der geeignete Ansprechpartner in Sachen Verwaltungsrecht.
In all diesen und weiteren Bereichen beraten wir Sie gerne und sind bereit, Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns gerne.