A. Bürgerbegehrensberatung/Volksbegehrensberatung

   (Initiativen - die Vorlage stammt aus dem Volk/der Bürgerschaft)

1. Die Planung

Oftmals scheitern kommunale Bürgerbegehren oder landesweite Volksinitiativen, Volksanträge und Volksbegehren deshalb, weil nicht frühzeitig rechtliche Kompetenz und Erfahrung mit den Instrumenten der direkten Demokratie in Sachfragen eingeholt wurde. Oft scheuen die Bürgerinitiativen verständlicherweise die Kosten für die Beratung. Dies rächt sich hinterher meist bitter.

a. Sie wollen ein kommunales Bürgerbegehren oder eine landesweite Volksinitiative, einen landesweiten Volksantrag, ein landesweites Volksbegehren betreiben und möchten die Planung moderiert haben.

b. Sie möchten die Fragestellung für ein Bürgerbegehren und die Unterschriftenliste erarbeiten und benötigen Hilfe. Die Begründung fällt Ihnen ebenfalls schwer und soll rechtlich zulässig sein. Sie ahnen, was ein Deckungsvorschlag ist und wie man diesen formuliert, und wollen hierfür Unterstützung. Sie wissen, dass es viele rechtliche Probleme gibt, an denen die Zulässigkeit Ihres Bürgerbegehrens scheitern kann.

c. Die Vorlage bzw. der Gesetzesentwurf für die landesweite Volksinitiative, den landesweiten Volksantrag bzw. das landesweite Volksbegehren muss entworfen werden und Sie wollen nicht die Unzulässigkeit Ihrer Initiative riskieren. Ob der Inhalt Ihrer Initiative überhaupt zulässig, das Land und nicht der Bund oder die Kommune zuständig sind, ist Ihnen nicht klar. Auch würden Sie gerne wissen wollen, ob die Grenzen des Finanzvorbehaltes gewahrt werden.

Der Inhaber der Kanzlei Dr. jur. Peter Neumann verfügt über eine 20-jährige Erfahrung im Umgang mit diesen Rechtsinstituten der direkten Demokratie in Sachfragen.

Lassen Sie uns gemeinsam die gröbsten Fehler vermeiden und die zu erwartenden Probleme besprechen, damit Sie zu Ihrem (Bürger-) Recht kommen.

Die Kanzlei Dr. jur. Peter Neumann betreut Bürgerbegehren und Volksinitiativen, Volksanträge bzw. Volksbegehren im gesamten Bundesgebiet.

Machen Sie sich unsere Kompetenz und Erfahrung im Vorfeld Ihrer Bürgerinitiative zu Nutze.

2. Der Ernstfall

Das Kind ist in den Brunnen gefallen; Sie hatten keine hinreichende Beratung oder trotz Ihrer Umsicht haben Sie nun Schwierigkeiten mit Ihrem kommunalen Bürgerbegehren, Ihrer landesweiten Volksinitiative, Ihrem landesweiten Volksantrag, Ihrem landesweiten Volksbegehren.

a. Ihr kommunales Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt oder Sie werden bei der Durchführung Ihres Bürgerbegehrens auf andere Art und Weise behindert.

b. Ihre landesweite Volksinitiative, Ihr landesweiter Volksantrag oder Ihr landesweites Volksbegehren wird vom Landtagspräsidenten bzw. der Landesregierung für unzulässig erklärt; Sie werden bei der Unterschriftensammlung oder anderweitig behindert.

Ob Sie zur Rettung Ihres kommunalen Bürgerbegehrens vor das Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht oder zur Durchsetzung Ihrer landesweiten Volksinitiative, Ihres landesweiten Volksantrags und Ihres landesweites Volksbegehrens vor das Landesverfassungsgericht, den Staatsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof ziehen müssen; reden Sie mit uns.

Der Inhaber der Kanzlei Dr. jur. Peter Neumann hat nicht nur an diversen Gesetzgebungsverfahren zur direkten Demokratie in Sachfragen auf der kommunalen und Landesebene mitgewirkt, sondern verfügt auch über umfassende Erfahrungen im Verwaltungs- und Verfassungsprozess.

Lassen Sie uns über Ihren Prozess sprechen. Recht haben oder der Glaube daran, Recht zu haben, genügt nicht. Selbst wenn Sie auch nach unserer Auffassung Recht haben, bedarf es einer klugen Strategie, um dieses (Bürger-) Recht schließlich durchsetzen zu können.

Dabei helfen wir Ihnen gerne.

 


B. Ratsreferendum (Bürgerentscheid aufgrund Stadtratsbeschluss)/Referendum auf Landesebene, Bundesebene  

(Referendum - die Vorlage stammt von einem Repräsentationsorgan - Gemeinderat, Landtag, Bundestag)

Sie sind der Meinung, ein Referendum aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses oder ein durch eine Landesregierung/einen Landtag beschlossenes Referendum sei rechtswidrig?  

Dies zu begutachten, haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Sprechen Sie uns an. 

Sie möchten als Behörde im Vorfeld einer solchen Entscheidung Klärung über die Rechtmäßigkeit Ihres Vorhabens begutachten lassen. Auch in diesem Fall sind wir Ihr Ansprechpartner.

Wir prüfen auch, ob eine gerichtliche Überprüfung eines Referendums in Betracht kommt.