Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügungen


Der Bundesgerichtshof hat 2016 generelle Klauseln in Patientenverfügungen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" als nicht hinreichend konkret bewertet. Diese Klausel war bislang nicht in Frage gestellt gewesen, so dass diese in der überwiegenden Zahl der Patientenverfügungen zu finden sein wird.

Pressemitteilung des BGH

Rechtsprechung


Es besteht daher Handlungsbedarf:

Patientenverfügungen müssen konkreter gestaltet sein. Von derzeit schätzungsweise 18 Millionen vorhandenen Patientenverfügungen in Deutschland ist ein Großteil nicht hinreichend konkret bestimmt und muss daher nun zunächst geprüft und danach entsprechend überarbeitet und ggf. angepasst werden.


Haben Sie in der Vergangenheit ein Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung unterzeichnet?


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